Marktberechtigung und Aufgabe des Kreditvermittlers
Die Branche trägt schwer an ihrem Image. In den letzten Monaten veröffentlichten die Medien aller Couleur immer wieder Berichte über dunkle Machenschaften einzelner Kreditvermittler. Vorweg - es gibt sicher die schwarzen Schafe, und es scheinen prozentual mehr als in anderen Dienstleistungsbranchen zu sein. Wegen des immensen Schadens, den sie vor allem bei Kleinkredit-Suchenden anrichten, ist die Aufdeckung von kriminellen Machenschaften notwendig. In diesem Zusammenhang wird oft die Frage nach der Marktberechtigung von Kreditvermittlern sowohl im Konsumenten als auch im Baufinanzierungsbereich gestellt. Die Frage ist insofern berechtigt, das die finanz-technischen Regelarien von Kreditvergaben sowohl für den Kreditsuchenden als auch für Kritiker der Branche schwer zu durchschauen sind. Unterstellt wird, dass der direkte Weg zur Hausbank oder zu einem ortsansässigen Kreditinstitut immer der billigere und mehr Kompetenz versprechende Weg sei. Darüber lässt sich nicht streiten, dem ist nicht so!
Prinzipiell ist doch festzustellen, dass die übergroße Mehrzahl der Verbraucher ein Auto nicht im Werksverkauf erwirbt, eine Reise nicht direkt beim Veranstalter bucht, und ein TV-Gerät nicht in Korea oder Japan ordert. Nur sind hier Bezeichnungen wie Autohändler, Reisebüro oder Elektronikeinzelhändler für den Vertrieb der Produkte üblich. Sie vermitteln, unter Kenntnis der Produkte und des Marktes, mit dem Ziel, die Ware zu verkaufen. Die Bedeutung dieser Groß-, Zwischen- oder Einzelhändler für jede Volkswirtschaft ist bekannt.
Ein seriöser Kreditvermittler tut nichts anderes. Er vermittelt ein Produkt eines Herstellers - nämlich das Kreditangebot einer Bank, an die Nachfrage des Marktes - an einen Kreditsuchenden, um das Produkt zu verkaufen. Dabei setzt er seine Produkt -und Marktkenntnis ein, um seinen Kunden den verlangten Dienst zu erweisen. Entscheidend ist, dass er dazu mit dem Hersteller, dem Kreditinstitut und dem Verbraucher, dem Kreditnehmer, einen Vertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner eindeutig. Die Besonderheit dieser Ware ist, dass sie vom Kunden ohne Vorkenntnisse, in ihrer Qualität kaum geprüft werden kann. Er muss sich quasi auf das Qualitätsurteil des Verkäufers (Vermittlers) verlassen. Hier gibt es zu viele selbsternannte Finanzexperten, die teilweise nicht einmal über Grundkenntnisse verfügen. Die Branche selbst ist gefordert, diesen Zustand zu bekämpfen, da diese Finanzexperten keine Marktberechtigung haben.
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